
Unsere Praxis ist bis zum 01.10.2023 nur für Privatversicherte Patienten und Selbstzahler geöffnet. Termine nach Vereinbarung.
Aus gesundheitlichen Gründen ruht unsere Kassenzulassung bis zum 30.09.2023. Daher können wir in diesem Zeitraum keine Leistungen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung erbringen. Dazu zählen auch die Ausstellung von Überweisungen und von AU-Bescheinigungen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Termin-Servicestelle der KV unter der Telefonnummer 116117.
Gerne dürfen Sie sich bei uns vorstellen, wenn Sie die Kosten Ihrer Behandlung im Rahmen einer Honorarvereinbarung nach der Gebührenordnung für Ärzte selbst übernehmen möchten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihr Dr. Bas Orth
Sie haben uns über Google gefunden und wollten eigentlich zum
bo-Institut für Ästhetik Dr. Bas Orth in Weinheim?
Sehr geehrte Patientin,
sehr geehrter Patient,
Willkommen in unserer HNO-Praxis
Warum zum HNO-Arzt?
Häufige Krankheitssymptome wie Heiserkeit, Luftnot (Nase, Mund), chron. Schnupfen, Blutungen (Nase, Mund, Ohr), Schmerzen im Kopfbereich, Schwindel, Riechstörungen und Hörstörungen sind fachgerecht durch einen Hals-Nasen-Ohrenarzt abzuklären.
Beispielhaft sei hier nur die Heiserkeit genannt. Jede Heiserkeit von mehr als 2 Wochen muß HNO-ärztlich abgeklärt werden.
Ebenso dringend sind frühkindliche Atembeschwerden und plötzliche Hörstörungen, anhaltender Drehschwindel sowie ständige Behinderung der Nasenatmung.
Die einzelnen Regionen des Fachgebietes liegen z.T. sehr versteckt und sind nur einer Untersuchung mit speziellen, modernen Optiken zugänglich.
Diese Untersuchungen erfordern neben einem handwerklichen Geschick auch ein hohes Maß an Erfahrung zur Beurteilung von Krankheitsbildern.
Ein großer Vorteil, der von vielen Patienten geschätzt wird, ist der Umstand, dass der HNO-Arzt die Erkrankungen seines Fachgebietes von der Diagnose bis zum Abschluß der Behandlung zumeist allein durchführen kann. Für den Patienten entfällt so ein häufiger Arztwechsel.
Gerne empfangen wir Sie mit Ihrer Versichertenkarte. Eine Überweisung von Ihrem Hausarzt kann hilfreich sein, ist jedoch nicht erforderlich.